Die deutsche Ökonomie hat sich von der Finanzkrise im Jahr 2009 erholt und weist nun bereits seit mehreren Jahren ein stetiges Wachstum auf.
Die Beschäftigungssituation ist sehr gut, die Arbeitslosigkeit niedrig und die Löhne und Gehälter steigen durch geschickte Tarifverhandlungen in vielen Jahren an.
Darüber hinaus wurde vonseiten der Regierung ein Mindestlohn eingeführt. Dieser führt dazu, dass auch in weniger gut bezahlten Branchen Steuern eingenommen werden können.
Im Jahre 2017 hat der Staat insgesamt etwas mehr als 700 Mrd. EUR an Steuern eingenommen. Der größte Teil fällt dabei auf die Einkommenssteuer, zusammen mit der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer und weiteren Steuern zu den Gemeinschaftssteuern zahlt.
Während die Einkommenssteuer mit einem Wert von knapp 200 Mrd. EUR einen der größten Posten stellt, liegen die Gemeinschaftssteuern mit knapp 600 Mrd. EUR an der Spitze der Steuerzahlungen.
Der Staat kann sich über die sprudelnden Einnahmen freuen, während vor allem Besserverdienende über die hohe Steuerlast klagen. Mit der Rückzahlung von Steuern, etwa durch Steuervergünstigungen, ist der Staat sehr zurückhaltend.
Hohe Steuerbelastung der Erwerbstätigen in Deutschland
Die Steuern auf Einkommen sind in Deutschland so hoch wie in keinem andern Land der Welt.
Dies hat zur Folge, dass vor allem Menschen, die sehr gut verdienen, in ein anderes Land mit einer moderaten Steuerlast umziehen. In Europa wird für einen solchen Umzug gern die Schweiz gewählt.
Das neutrale Land hat ein eigenes, sehr individuelles Steuersystem, in dem die Steuern mit dem Erwerbstätigen individuell vereinbart werden.
Davon würden deutsche Besserverdienende profitieren, die ab einem Einkommen von 100.000 EUR jährlich eine Steuerlast von 42 % tragen müssen, wenn sie alleinstehend sind und keine Kinder haben.
Steuern werden automatisch eingezogen
Einzigartig in Deutschland ist nicht nur die hohe Steuerlast, sondern auch die Art, wie die Steuern an die Finanzämter bezahlt werden.
So werden die Steuern nicht, wie in anderen Ländern, von dem Erwerbstätigen überwiesen. Bei nichtselbstständigen Arbeitnehmern wird diese Aufgabe von dem Arbeitgeber übernommen. Er ist verpflichtet, die Steuern, die laut Tabelle für das Einkommen anfallen, an die Finanzämter zu überweisen.
Dabei bekommt der Arbeitnehmer das Geld gar nicht in die Hand. Wenn er glaubt, zu viele Steuern gezahlt zu haben, kann er sich einen Teil des Geldes vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückholen.
In diesem Fall muss er aber glaubhaft machen, dass die Steuern unrechtmäßig einbehalten wurden. Dies geschieht über Belege, die beim Finanzamt für die jeweiligen Posten einzuhalten sind.
Steuerzahlungen auf Produkte und Dienstleistungen
Neben der Mehrwertsteuer fallen weitere Steuern an, die jeder zahlen muss, wenn er ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Hier handelt es sich um die Mehrwertsteuer, die in Höhe von 19 % auf alle Produkte, aber auch auf viele Dienstleistungen fällig wird. Einige Produkte, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Lebensmittel, werden mit 7 % besteuert.
Auch diese Steuern werden automatisch an die Finanzämter abgeführt.
Kunden können sich diese Steuern nur dann erstatten lassen, wenn sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind und Waren und Dienstleistungen ausschließlich für den Betriebsbedarf erworben haben.