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Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

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Das Verlangen, ein eigenes Zuhause zu besitzen, ist weit verbreitet. Die Vorstellung davon besteht darin, ein Eigenheim zu kaufen, in das man zusammen mit seiner Familie einzieht, um gemeinschaftlich das Leben zu formen. Leider kommt es aufgrund häufiger Trennungen und Ehescheidungen oft vor, dass dieser Wunsch unerfüllt bleibt. Gemäß statistischen Daten enden ungefähr 38% aller Ehen in einer Scheidung.

Aus diesem Grund ist die Frage, was mit der Immobilie bei einer Scheidung passiert durchaus berechtigt. Gerade dann, wenn kein Ehevertrag vorliegt, weil dieser zu Beginn womöglich als „unromantisch“ angesehen wurde, kann dies zu einem sehr großen Streitfall führen.

Immobilie bei Scheidung – Wem gehört die Immobilie?

Wem die Immobilie gehört kommt darauf an, wer diese erworben hat. Hat die Immobilie die Frau erworben oder diese geerbt, so hat der Mann keinen Anspruch auf die Immobilie. Das Einzige, worauf der Mann Anspruch haben könnte, wäre ein finanzieller Anspruch, sprich, der Zugewinnausgleich.

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Wurde die Immobilie von beiden Partnern zu gleichen Teilen erworben, so müssen sie sich selber darauf einigen. Sollte dies nicht geschehen, kommt auch hier der Zugewinnausgleich zum Tragen, außer es besteht ein gültiger Ehevertrag.

Was passiert mit dem Immobilienkredit?

Meist werden Immobilien, egal ob Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus mit einem Immobilienkredit finanziert. Kommt es zu einer Scheidung, muss der Immobilienkredit jedoch weiterhin bezahlt werden. 

Ein Immobilienkredit ist meist eine längerfristige Angelegenheit und Verpflichtung. Je nachdem, wer die Immobilie übernimmt oder was mit dieser geschieht, kann eventuell den Kreditvertrag ebenfalls übernehmen. Hier ist ein Gespräch mit der Bank sehr zu empfehlen.

Übertragung der Immobilie bei Scheidung – Was ist mit der Steuer?

Bei einer Übertragung der Immobilie gibt es mehrere Optionen, die auch steuerlich relevant sein könnten. So kann die Immobilie an einen der Partner überschrieben werden. Diese Überschreibung ist in der Regel steuerfrei.

Steuern würden nur dann anfallen, wenn der eine Partner aus der gemeinsamen Immobilie, Haus oder Wohnung, ausgezogen ist und anschließend sein Eigentum auf den anderen Partner überträgt. Hier muss die Spekulationsfrist von 10 Jahren berücksichtigt werden.

Denn, wenn dies der Fall ist und es sich um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft handelt, muss der veräußernde Partner auf den Gewinn eine Steuer bezahlen.

Aus diesem Grund sollte dieser Aspekt bedacht werden. Eine Überschreibung auf den Partner, sofern man noch gemeinsam in dem Eigentum lebt, in der Regel kostenfrei.

Hat das Ehepaar Kinder, so gibt es eine weitere Möglichkeit. Es ist denkbar, dass das Haus ganz oder teilweise auf eines der Kinder oder auf mehrere aufgeteilt wird. Hier ist es wichtig, dass das Kind mindestens 18 Jahre alt ist. Ist dem nicht so, ist eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts notwendig. Eine Zustimmung des anderen Ehepartners ist so oder so vonnöten.

Dabei sollte beachtet werden, dass bei der Übertragung, auch die entsprechenden Rechte wie auch Pflichten an das Kind übertragen werden. Das bedeutet, dass Unterhaltungskosten sowie die Grundsteuer vom Kind bezahlt werden müssen.

Die genauen Details sollten am besten mit einem Steuerberater besprochen werden. Dieser kann die verschiedenen Varianten und Verfahren besser darlegen und in Bezug auf die steuerlichen Aspekte beraten.

Scheidung und Immobilie – Der Zugewinnausgleich

Sollten sich beide Ehepartner über den weiteren Verlauf bzgl. der Immobilie nicht einig sein, so greift der Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich würde bei einer Einigung über die Vermögensaufteilung oder bei einem bestehenden Ehevertrag entfallen.

Der Zugewinnausgleich wird demjenigen Ehepartner zugesprochen, welcher in der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat. Das bedeutet, dass vom Endvermögen das Anfangsvermögen abgezogen wird und sich somit der Zugewinn ergibt.

Konnte also die Frau 50.000 Euro an Vermögen aufbauen und der Mann nur 20.000 Euro, ergibt sich eine Differenz von 30.000 Euro. Dies wird aufgeteilt, sodass die Ehefrau dem Ehemann 15.000 Euro ausbezahlen muss.

Scheidung, Immobilie und die Auszahlung

Sollte es zu einem Verkauf kommen, dann ist ein guter Makler wichtig. Vorher sollte geprüft werden, was die Immobilie wert ist. Anschließend kann ein Makler in der Umgebung gesucht und damit beauftragt werden. 

Ein Makler bei einer Scheidung ist sehr zu empfehlen, damit keine Ungereimtheiten entstehen. Gerade weil eine Scheidung sehr emotional sein kann. Zudem können die Vorstellungen bzgl. eines Verkaufs unterschiedlich sein. 

Der beauftragte Makler wird versuchen beide Seiten zu verstehen und zufriedenstellen. Der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie kann anschließend aufgeteilt und der evtl. noch laufende Kredit getilgt werden.

Möchte der eine Ehepartner die Immobilie behalten, so muss das Haus oder die Eigentumswohnung nicht verkauft werden. Vielmehr muss zuerst der Wert der Immobilie ermittelt werden. Anschließend kauft der andere Ehepartner die Immobilie dem anderen Ehepartner ab.

Ist die Immobilie 600.000 Euro wert, so muss der eine Ehepartner 300.000 Euro an den anderen Ehepartner bezahlen, sofern sie sich für diese Variante entschieden haben.

Dies kann manchmal ein guter Weg sein, wenn der weitere Lebensmittelpunkt in dieser Immobilie stattfinden oder die Immobilie vermietet werden soll.

Vermietung der Immobilie bei Trennung und Scheidung

Möchte das Ehepaar in Scheidung die Immobilie weder veräußern noch selber in der Immobilie wohnen, so besteht die Möglichkeit diese zu vermieten. Die Einnahmen sowie Ausgaben werden dann geteilt, ebenso die Entscheidungen bzgl. Modernisierungen etc.

Hierfür kann und sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Ist es sinnvoll eine Hausverwaltung zu engagieren, weil es sich um eine Eigentumswohnung handelt, so sollte auch dies berücksichtigt werden.

Immobilie und Scheidung – Fazit

Eine Scheidung ist oft mit viel Emotionen verbunden. Sind in der Ehe Kinder entstanden, so muss auf diese – je nach Alter – unbedingt Rücksicht genommen werden. Dennoch ist das finanzielle Thema auch ein sehr wichtiges.

Je nach Dauer der Ehe wurden zahlreiche Entscheidungen gemeinsam getroffen und womöglich viele Anschaffungen getätigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Lösung für beide Parteien gleichermaßen passt.

Für die Immobilie bei einer Scheidung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie beide Partner verfahren können.

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